Meldepflicht & Verantwortung im Verein

Keine Meldepflicht – aber Ermutigung

Als Spielerin, Elternteil oder Mitspielerin hast du keine Meldepflicht, wenn du von einem Verstoss gegen das Ethik-Statut erfährst. Wir möchten dich jedoch ausdrücklich ermutigen, solche Vorfälle zu melden. Du hast freie Wahl, an wen du dich wendest.

 

Meldepflicht für Trainerinnen & Funktionärinnen

Trainerinnen, Betreuungspersonen und Funktionärinnen mit Fürsorgepflicht sind bei Kenntnis eines Verstosses immer meldepflichtig.

Die Meldepflicht gilt als erfüllt, wenn:

  • eine Meldung bei Swiss Sport Integrity erfolgt (auch in kurzer Form), oder
  • der Vorfall den zuständigen Behörden oder einer Sportorganisation gemeldet wird.

Eine Information an den Vorstand ist erwünscht, aber nicht zwingend.

Der Ethikverantwortliche unterstützt in solchen Situationen auf Wunsch beratend. Auch ihn trifft jedoch eine Meldepflicht.